2.9 [wozu auch die Einräumung einer Vollmacht über das Mietzinskonto der Vermieterschaft gehören sollte]), die Übergabe und Abnahme von Mietobjekten (Ziffer 2.5 Absatz 2), die "Erledigung des gesamten Verkehrs mit den Mietern" (Ziffer 2.5 Absatz 1 [einschliesslich Erlass einer Hausordnung, Überwachung ihrer Einhaltung sowie Streitschlichtung]), die Beschäftigung eines Hauswarts (Ziffer 2.7, s. auch Ziffer 2.10 [einschliesslich Vertragsschluss, Erstellen eines Pflichtenhefts, Überwachung, Lohnzahlung und -anpassung, Abrechnung mit Sozial- und Unfallversicherern sowie gegebenenfalls Kündigung]), den Abschluss von Versicherungs- und Serviceverträgen