3. Sämtliche Erbschaftsakten seien beim Gesuchsgegner amtlich zu beschlagnahmen. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/12 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 4. Die Geschäftsführung und allfällige Abrechnungen und Zahlungen des Gesuchsgegners seien zu überprüfen. 5. Allfällige Forderungen wegen mangelnder Verwaltung werden vorbehalten. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen für den Gesuchsgegner. […]