2.a) Mit Eingabe vom 11. Oktober 2013 gelangte Rechtsanwalt Dr. C.D. namens von D.X. (Beschwerdeführer) an das Amtsnotariat K. "als Aufsichtsbehörde über Willensvollstrecker" und beantragte u.a. die Absetzung von Dr. A.B. (Beschwerdegegner) als Willensvollstrecker. Die Eingabe wurde an das Kreisgericht A. (Vorinstanz) weitergeleitet, welches am 17. Oktober 2013 zur Nachbesserung aufforderte. In der Eingabe vom 28. Oktober 2013 wurden der Vorinstanz folgende Anträge unterbreitet: 1. Der Gesuchsgegner sei als Willensvollstrecker des Nachlasses des Herrn A.X., gestorben am 09.07.2006, per sofort abzusetzen. 2. An seiner Stelle sei ein neuer Willensvollstrecker zu ernennen.