f) A.X.(Erblasser) verstarb am 9. Juli 2006. Er hinterliess als gesetzliche Erben seine Ehegattin B.X. und die beiden Söhne D.X. (*16. Juli 1956) und C.X. (*1. April 1958). Rechtsanwalt Dr. A.B. nahm das Mandat als Willensvollstrecker an. Am 13. November 2006 nahm das Amtsnotariat ein Sicherungsinventar auf.