d) Am 4. Dezember 1993 wurde ein "Nachtrag zum Ehe- und Erbvertrag vom 29.6.1990" (recte: 1991) beurkundet. Gemäss diesem war die F. AG am 5. Juli 1993 in H. AG umfirmiert und am selben Tag eine Unternehmung namens G.AG gegründet worden. Die Passagen des Ehe- und Erbvertrages von 1991, die sich auf die F. AG bezogen, sollten nun die Aktien der Firma H. AG betreffen.