2. Vorliegend fällt in Betracht, dass das derzeit beim Gericht X im Kanton Y in zweiter Instanz hängige, eine Forderung im Gesamtbetrag von Fr. 4'598.90 betreffende Verfahren – dessen Ausgang die Vorinstanz mit der umstrittenen Sistierung abwarten will – zwar das gleiche Rechtsverhältnis wie das vorliegende Verfahren, im Umfang von Fr. 4'202.90 und damit zur Hauptsache aber einen anderen Anspruch daraus betrifft, nämlich eine Ersatzforderung des Beklagten für den Schaden, der ihm aus schlechter © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/4 Publikationsplattform St.Galler Gerichte