Am Schluss des Entscheids war folgender Hinweis angebracht: "Eine ausführliche schriftliche Begründung dieses Entscheids wird nachgeliefert, wenn eine Partei dies innert 10 Tagen seit der Zustellung des Entscheids verlangt. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Entscheid wird damit rechtskräftig."