2. Die Eintretensvoraussetzungen sind von Amtes wegen zu prüfen (Art. 60 ZPO). Zu keinen Bemerkungen Anlass geben die Beschwerdefähigkeit des Entscheides (Art. 110 © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/6 Publikationsplattform St.Galler Gerichte