[In einer im Jahr 2006 eingeleiteten Erbteilungssache konnte im Jahr 2013 ein Erbteilungsvertrag geschlossen werden. Eine Einigung über die Verteilung der Prozesskosten konnte indessen nicht erzielt werden; in der von den Parteien akzeptierten Teilungsabrechnung war eine Rückstellung für die Gerichtskosten vorgesehen. Mit Erledigungsbeschluss vom 20. Februar 2013 schrieb die Vorinstanz das Verfahren infolge Einigung als erledigt ab. Die Gerichtskosten wurden den Erben solidarisch haftend auferlegt; die Zahlung sollte aus der getätigten Rückstellung erfolgen. Die Parteikosten sollte jede Partei selber tragen.]