der Auslegung wesentlichen Erwerbspreis beeinflussen. Es rechtfertigt sich nach © Kanton St.Gallen 2025 Seite 8/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte alledem, die Einsicht bezüglich des Erwerbs durch A.X. so auszugestalten, dass der Erwerbsakt offen gelegt wird. Dem Gesuchsteller ist eine Kopie des Erwerbsaktes zur Verfügung zu stellen. IV.