Von einem dafür erforderlichen besonderen Vertrauensverhältnis ist bei einem Angestellten der Rechtsschutzversicherung, welcher erst im Falle eines Rechtsstreits beigezogen wird, auch nicht auszugehen. Abgesehen davon könnte bei einem © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/4 Publikationsplattform St.Galler Gerichte