Beim jederzeitigen Widerrufsrecht handelt es sich gemäss konstanter, kontrovers diskutierter bundesgerichtlicher Rechtsprechung um zwingendes Recht. Das Bundesgericht lehnt den in der Lehre diskutierten Differenzierungsansatz anhand des Gehaltes an höchstpersönlicher Natur ebenso ab wie die Unterscheidung in typische © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/3 Publikationsplattform St.Galler Gerichte