1. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin Fr. 650.- bis 15.10.2011 auf das PC- Konto zu bezahlen. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/5 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 2. In diesem Umfang wird der Klägerin in der Betreibung Nr. x des Betreibungsamtes A vom 20.07.2011 definitive Rechtsöffnung erteilt. Sollte die Zahlung nicht vereinbarungsgemäss erfolgen, kann die Klägerin das Fortsetzungsbegehren beim Betreibungsamt stellen.