2. Die Beklagte verpflichtet sich, der Klägerin den Betrag von CHF 1'166.70 für die Monate Juli 2011 und August 2011 insgesamt netto innert 10 Tagen zu bezahlen. 3. Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen und die Parteien vereinbaren einen Arbeitseinsatz der Klägerin im bisherigen Umfang."