1. An der Verhandlung vom 9. September 2011 schlossen die Parteien in ihrer Streitsache vor der Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse folgenden, schriftlich unterzeichneten Vergleich: 1. "Die Beklagte bezahlt der Klägerin anlässlich der Schlichtungsverhandlung den Betrag von CHF 965.25 abzüglich Sozialabgaben für den Monat Juni 2011 aus. Die Klägerin bestätigt, dass sie heute den Betrag von Fr. 939.34 netto als Lohn erhalten hat. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/3 Publikationsplattform St.Galler Gerichte