(…) Auf Grund der Marktlage hat der Verwaltungsrat weiter entschieden, dass zusätzlich zum bereits verrechneten fixen Minderpreis von -5 Rp./kg auch der angekündigte zusätzliche Abzug von 15 Rp./kg auf einem Drittel der zugeteilten Menge vollumfänglich verrechnet wird. Die Verrechnung des zusätzlichen Abzuges erfolgt mit dem Dezembermilchgeld im Januar.