Die neuen Bedingungen gelten für alle aus der Milchkontingentierung ausgestiegenen Milchproduzenten (Tunnellösung und Vollintegration) gleichermassen. Falls ein Milchproduzent auf Grund der neuen Bedingungen seine bereits beantragten Mehrmengen zurückziehen will, so hat er dies der [Klägerin] schriftlich (…) mitzuteilen. (…) 1.8 In ihrem Schreiben vom 4. Juli 2008 führte die Klägerin unter der Überschrift "Mehr­ mengen 2008/09: Nachfrage trotz angepasster Zuteilungsbedingungen riesig" aus (kläg. act. 8, S. 2): (…) Lediglich 6 Produzenten (…) haben bisher auf Grund der neuen Zuteilungskriterien ihr Gesuch zurückgezogen. (…)