Produzenten, welche bei der ersten Mehrmengenzuteilungsrunde berücksichtigt werden konnten, wird der fixe Minderpreis von 5 Rp./kg mit der beiliegenden Abrechnung verrechnet oder in Rechnung gestellt. Die definitive Zuteilung der Mehrmenge erfolgt erst nach der Begleichung der Rechnung. Der zusätzliche Abzug erfolgt mit den Milchgeldern April 2009. (…). Im erwähnten Beiblatt (dessen Zustellung vom Beklagten bestritten wird) heisst es unter der Überschrift "Neue Bedingungen für Mehrmengen 2008/09" (kläg. act. 7; Hervorhebungen im Original):