Der Verwaltungsrat hat auf Grund der neuen Ausgangslage die Bedingungen für die Zuteilung der Mehrmengen nochmals überprüft und angepasst (vgl. separates Blatt in der Beilage). Mit der neuen Regelung müssen die Produzenten von Mehrmengen je nach Marktsituation einen zusätzlichen Beitrag an deren Vermarktung leisten. Produzenten von Mehrmengen in der Tunnellösung müssen zusätzlich damit rechnen, dass Milch, welche allenfalls nicht in der angestammten Käserei vermarktet werden kann, von der [Klägerin] maximal zu Industriemilchkonditionen übernommen wird.