Verhandlungsprotokolls zu informieren sind (Egli, DIKE-Komm-ZPO, N 8 zu Art. 205 ZPO). Im vorliegenden Fall führte die Schlichtungsbehörde lediglich ein Verfahrensprotokoll, aus dem Ort und Zeit der Schlichtungsverhandlung, die Zusammensetzung der Schlichtungsbehörde, die auf Seite der Parteien Anwesenden, die Rechtsbegehren, der © Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte