Am 25. August 2011 entschied die Schlichtungsstelle, die "Pauschale der Heiz- und Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2009/2010" werde "von 4.5% auf 3% herabgesetzt (zuzüglich Mehrwertsteuer)", und die Beklagte werde verpflichtet, den Klägern Fr. 65.55 zu bezahlen. Die Kosten des Verfahrens vor der Schlichtungsstelle von Fr. 100.- wurden der Beklagten auferlegt (viact. 1).