281 ZPO/SG; Alfred Bühler, Die Prozessarmut, in: Gerichtskosten, Parteikosten, Prozesskaution, unentgeltliche Prozessführung, Hrsg. Christian Schöbi, 131 ff., insbes. 137 ff., mit Hinweisen). Lebt der Gesuchsteller von seinem Ehegatten getrennt, werden der monatliche Überschuss oder das monatliche Manko in einer Einzelrechnung ermittelt, welche nur die Einkünfte und Auslagen des Gesuchstellers umfasst (Bühler, a.a.O., 144; Richtlinien des Kantonsgerichts zur unentgeltlichen Prozessführung und Honorarbemessung vom 30. Mai 2007 [nachfolgend: Richtlinien Kantonsgericht], Ziffer 2.1 Absatz 1).