- soweit sich diese damit befasst - kontrovers beantwortet wird. So treten etwa Frei/ Willisegger (in: Basler Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung, Hrsg. Spühler/Tenchio/Infanger, N 7 f. zu Art. 405 ZPO/CH) und Ivo Schwander (in: Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung, Hrsg. Brunner/Gasser/Schwander, N 5 zu Art. 405 ZPO/CH) für eine Beschränkung der Anwendung dieser Bestimmung auf Entscheide ein, welche das Verfahren vor der betreffenden Instanz (allenfalls auch nur teilweise) beenden. Gegen eine solche Beschränkung und für eine Unterstellung auch von Vor-, Zwischen- und prozessleitenden Entscheiden spricht sich dagegen Tanja Domej (in: Kurzkommentar