Entscheid Kantonsgericht, 17.03.2011 Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung. Rechtliches Gehör. Das Vertrauen in eine falsche Rechtsmittelbelehrung kann nicht zur Schaffung eines gesetzlich nicht (mehr) gegebenen Rechtsmittels führen. Dem rechtlichen Gehör ist Genüge getan, wenn eine neu eingegangene Eingabe den Parteien ohne ausdrücklichen Hinweis auf allfällige weitere Äusserungsmöglichkeiten zur (blossen) Kenntnisnahme übermittelt wird. Kommen Verfahrensbeteiligte, welche eine solche Eingabe ohne Fristansetzung erhalten haben, zum Schluss, sie möchten nochmals zur Sache Stellung nehmen, so sollen sie dies umgehend und ohne darum nachzusuchen tun.