© Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/5 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 2. Mit Eingabe vom 18. April 2011 klagte der Vermieter seinerseits beim Kreisgericht auf Ausweisung im Verfahren nach Art. 257 ZPO, welchem Begehren sich die Mieter gemäss Stellungnahme vom 23. April 2011 widersetzten. Am 27. April 2010 fällte die zuständige Einzelrichterin folgenden Entscheid: "1. Den Gesuchsgegnern wird befohlen, das Einfamilienhaus bis zum 20. Mai 2011 zu räumen und zu verlassen.