Erwägungen I. 1. C ist Vermieter, A und B sind Mieter dessen 7-Zimmer-Einfamilienhauses. Mit Schreiben vom 10. Februar 2011 wurden die Mieter wegen der ausstehenden Mietzinse von August bis Dezember 2010 sowie Januar 2011 im Betrag von insgesamt Fr. 10'200.00 (6 Monate à Fr. 1'700) gemahnt, und es wurde ihnen unter Ansetzung einer Zahlungsfrist von 30 Tagen die Kündigung angedroht. Am 24. März 2011 kündigte der Vermieter den Mietvertrag dann wegen Zahlungsverzugs formgerecht auf den 30. April 2011, worauf die Mieter die Kündigung mit Schreiben vom 14. April 2011 bei der Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse anfochten.