Demnach erkennt das Verwaltungsgericht zu Recht: © Kanton St.Gallen 2025 Seite 17/18 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die amtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 2'000.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Der Kostenvorschuss von Fr. 1'500.-- wird angerechnet. 3. Das Begehren der Beschwerdeführerin um Ersatz der ausseramtlichen Kosten wird abgewiesen. Der Präsident Der Gerichtsschreiber Eugster Wehrle © Kanton St.Gallen 2025 Seite 18/18