die Eltern erkennbarer Weise gerade auch darum, zusätzliche Fördermöglichkeiten im Unterricht an der öffentlichen Volksschule zu evaluieren. Im übrigen haben die Eltern der Beschwerdeführerin spätestens nach dem Schreiben des Amts für Volksschule vom 5. Juni 2012 gewusst, dass der Privatschulbesuch nur finanziert würde, falls der SPD einen entsprechenden Antrag stellen sollte (vgl. vi-act. 13a/1, Beilage 8). Da zu keinem Zeitpunkt ein entsprechender Antrag vorlag, durften sie nicht darauf vertrauen, der Privatschulbesuch werde von der öffentlichen Hand finanziert.