Treuwidrig sei auch, dass die Beschwerdegegnerin am 3. April 2012 an den SPD herangetreten sei mit der Frage, ob Beitragszahlungen an den Besuch einer Schule für Hochbegabte beantragt werden könnten, weil die Schule keine Fördermöglichkeiten mehr anbieten könne, und jetzt argumentiert werde, die Fördermöglichkeiten seien damals noch gar nicht ausgeschöpft worden.