2.6.1. Die Beschwerdeführerin lässt der Beschwerdegegnerin bzw. den «staatlichen Stellen» treuwidriges Verhalten vorwerfen. Am 26. Oktober 2012 habe die Mutter der Beschwerdeführerin der Schulleiterin mitgeteilt, dass diese per 1. Dezember 2012 wieder in die angestammte Schule zurückkehren werde. Die Kriseninterventionsgruppe (KIG) des SPD sei – wie im Beschlussprotokoll vom 25. September 2012 vorgesehen – mit der fachlichen Begleitung dieses Wiedereintritts betraut worden.