13a/1, Beilage 3) finden sich konkrete (Förder-) Hinweise. Diese wurden am 25. September 2012 an einem Gespräch mit den Eltern, dem Schulratspräsidenten, der Schulleiterin, der Schulischen Heilpädagogin, der Klassenlehrerin und drei Vertretern des SPD weiter konkretisiert, indem Differenzierungsmöglichkeiten und begleitende Massnahmen für einen Wiedereintritt der Beschwerdeführerin in die öffentliche Volksschule (Fachperson, die mit der Klasse das Thema Mobbing aufarbeiten soll, Begleitung der Erwachsenen durch dieselbe Fachperson in der Anfangsphase der Rückschulung) festgelegt wurden (Beschlussprotokoll in vi-act. 13a/1, Beilage 9).