2.5.2. Im übrigen greift die Argumentation der Beschwerdeführerin zu kurz, wenn sie einzig auf diese Äusserung der Klassenlehrerin abstellt (vgl. act. 1, Ziff. 19 mit Hinweis). Dem Abklärungsbericht des SPD vom 3. April 2012 (a.a.O.) sind durchaus zusätzliche Förderhinweise zu entnehmen. Zudem ergibt sich daraus, dass diese in jenem Zeitpunkt bereits mit den Eltern und Vertretern der Beschwerdegegnerin erörtert worden waren. Konkret war die Rede von Dispens vom Unterricht während zwei Lektionen pro Woche, um an anderen Projekten zu arbeiten.