An der gesamten Beurteilung hätte sich hingegen auch nichts geändert, wenn dieser Wert zusätzlich mit einbezogen worden wäre. Der Direktor des SPD hielt in seiner Stellungnahme an die Vorinstanz vom 13. Dezember 2013 (vgl. vi-act. 32) fest, richtigerweise hätte beim «CFT 20-R» auf die Altersnorm abgestellt werden müssen. Allerdings handle es sich um ein ergänzendes Verfahren, welches eine zusätzliche Bestätigung zu einem entsprechenden Ergebnis im Test «HAWIK-IV» sein könnte. Für sich allein sei die Aussagekraft des «CFT 20-R» im Hinblick auf die schulische Relevanz beschränkt. Beim zweiten SPD-Untersuch – d.h. am 3. September 2012 (Bericht vgl. viact.