Der SPD ermittelte bei der ersten Abklärung aufgrund des «HAWIK-IV» Tests einen Gesamt-IQ von 119 (vgl. vi-act. 32), wobei sich bei keinem der Teilbereiche Sprachverständnis, Wahrnehmungsgebundenes Logisches Denken, Arbeitsgedächtnis und Verarbeitungsgeschwindigkeit ein Wert im Bereich der Hochbegabung ergab. Dieser Test ist – so der SPD – ausdrücklich zur Abklärung einer Hochbegabung empfohlen (Schreiben vom 6. Juli 2012, vgl. vi-act. 1a, Beilage 39). Ergänzend wurde der IQ nach dem Verfahren «CFT-20R» ermittelt.