2.4.1. Nach der ersten Abklärung einer allfälligen Hochbegabung durch den SPD (21. und 23. Februar 2012) konstatierte die Schulpsychologin ein überdurchschnittliches Leistungspotenzial und eine klar gute Begabung, jedoch keine Hochbegabung (vgl. viact. 13a/1, Beilage 2). Wie sich aus der Stellungnahme des SPD vom 13. Dezember 2013 (vi-act. 32) ergibt, ist der Intelligenzquotient bei der Frage nach einer Hochbegabung ein wesentliches Kriterium, das ab einem Wert von 130 erfüllt ist. Der SPD ermittelte bei der ersten Abklärung aufgrund des «HAWIK-IV» Tests einen Gesamt-IQ von 119 (vgl. vi-act.