Auch im Gutachten des SPD vom 11. September 2012 fänden sich Empfehlungen zur erneuten Beschulung der Beschwerdeführerin in der Regelschule. Diese seien im Gespräch mit den Eltern am 19. September 2012 konkretisiert worden und es sei in Aussicht gestellt worden, dass ein allfälliger Wiedereintritt in die öffentliche Volksschule durch Fachpersonen begleitet würde. Insgesamt sei damit offenkundig, dass die Möglichkeiten der Begabtenförderung in der öffentlichen Volksschule noch nicht ausgeschöpft worden seien, weshalb die Zuweisung zu einer Schule für Hochbegabte auch unter diesem Aspekt nicht in Frage komme.