Bereits im Gutachten des SPD vom 3. April 2012 und im vorangegangenen Gespräch seien vom SPD Möglichkeiten zur Förderung der Beschwerdeführerin in der Regelschule aufgezeigt worden. Die Beschwerdegegnerin habe die Eltern zudem mit Schreiben vom 19. Juni 2012 darauf hingewiesen, dass die Schulsituation bei einem Wiedereintritt der Beschwerdeführerin zu klären sei, und habe damit ihre Bereitschaft signalisiert, die vom SPD vorgeschlagenen Massnahmen zur Begabtenförderung umzusetzen. Auch im Gutachten des SPD vom 11. September 2012 fänden sich Empfehlungen zur erneuten Beschulung der Beschwerdeführerin in der Regelschule.