durch die eingereichten Privatgutachten nicht erschüttert werden. Zudem ergebe sich aus den Akten, dass die dem öffentlichen Schulträger zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Begabtenförderung noch nicht ausgeschöpft worden seien, als die Beschwerdeführerin im April 2012 auf Initiative ihrer Eltern in die Privatschule «R.» übergetreten sei. Bereits im Gutachten des SPD vom 3. April 2012 und im vorangegangenen Gespräch seien vom SPD Möglichkeiten zur Förderung der Beschwerdeführerin in der Regelschule aufgezeigt worden.