Unter dem Titel «Förderung im besonderen Fall» nennt das Konzept Hochbegabung die Bedingungen, unter denen der Schulrat Schülerinnen und Schüler, deren intellektuelle Hochbegabung mit Begabungsverzerrungen bzw. Schulschwierigkeiten einhergeht, einer besonderen (Privat-)Schule zuweisen kann. Kumulativ müssen - die dem öffentlichen Volksschulträger zur Verfügung stehenden niederschwelligen Möglichkeiten der Begabtenförderung ausgeschöpft worden sein; - eine Klasse übersprungen worden sein;