Das Konzept Hochbegabtenförderung verweist ferner auf die Voraussetzungen von Art. 31 VSG, wonach ausserordentlich begabte und sozial reife Schüler mit Zustimmung der Eltern und nach Anhören des Lehrers eine Klasse überspringen können. Voraussetzungen sind intellektuelle Fähigkeiten im oberen Bereich, © Kanton St.Gallen 2025 Seite 10/18 Publikationsplattform St.Galler Gerichte