Nebst der Förderung im Klassenzimmer kommen nach diesem Konzept klassenübergreifende Anreicherungs- und Ergänzungsangebote zum Zug (Interessen- oder Leistungsgruppen, Ressourcenzimmer, Experimentierräume, Unterstützung durch Fachexpertinnen und Fachexperten). Soweit die Begabungsförderung nicht in den Regelklassenunterricht eingebunden ist, kann sie unter Anrechnung des zusätzlichen Pensenpools – je 100 Schülerinnen und Schülern steht eine zusätzliche Lektion zur Verfügung, bei kleineren Schulgemeinden jedoch wenigstens zwei (vgl. Art. 30 der Weisungen über die fördernden Massnahmen vom Februar 2006, in: Schulblatt 2006, Nr. 7-8) – in ergänzendem Einzel- oder Gruppenunterricht erfolgen.