2.2.3. Der angefochtene Entscheid stützt sich auf das «Konzept Hochbegabtenförderung im Kanton St. Gallen», erlassen vom Erziehungsrat am 23. November 2011 (vgl. www.schule.sg.ch). Demnach werden intellektuell hochbegabte Kinder und Jugendliche primär durch die Regelschule mit niederschwelligen Massnahmen angemessen unterstützt. Die Begabungs- und Begabtenförderung findet auf mehreren Ebenen statt, und zwar durch Anreicherung (zusätzliche, vertiefende Angebote bzw. eine Unterrichtsgestaltung, die durch Differenzierung und Individualisierung den unterschiedlichen Begabungen aller entgegenkommt) und Straffung (Verkürzung des Lernstoffes).