Vorwiegend in der Primarschule gibt es laut Botschaft eine Handvoll Schulkinder, denen der lehrplanmässige Unterricht samt diesen Fördermassnahmen nicht gerecht wird. Der Erziehungsrat habe im Rahmen seiner Rekurspraxis durch Lückenfüllung Vorgaben für diese Fälle gemacht: Höchstbegabten Schülerinnen und Schülern, für die nachgewiesen sei, dass alle schulinternen Fördermassnahmen einschliesslich Überspringen der Klasse erfolglos waren und für die der Schulpsychologische Dienst durch schriftliches Gutachten für den Fall des Verbleibens in der Klasse eine gravierende Beeinträchtigung voraussage, sei eine unkonventionelle Schulung zu ermöglichen und mitzufinanzieren (vgl. GVP 2001 Nr. 86).