Daneben sind auch schulhausweite Angebote wie klassenübergreifender Unterricht, Schüleraustausch, Projektgemeinschaften oder Fördertage möglich. In der Volksschule sind unter dem Titel «Nachhilfeunterricht» nach Art. 34 Abs. 1 lit. b VSG weiter Einzel- oder Gruppen- Förderstunden denkbar. Zudem bestehen in der Volksschule die beiden besonderen Massnahmen «Vorverlegung der Schulpflicht» (Art. 47 VSG) und «Überspringen einer Klasse» (Art. 31bis VSG). Vorwiegend in der Primarschule gibt es laut Botschaft eine Handvoll Schulkinder, denen der lehrplanmässige Unterricht samt diesen Fördermassnahmen nicht gerecht wird.