Mit Eingabe vom 8. Juni 2015 orientierte der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin das Gericht über die Resultate von X.Y. an einem nationalen Schreibwettbewerb und am Kurzgeschichtenwettbewerb der Kantonsschule am Burggraben, St. Gallen. Auch diese beiden Ereignisse würden beispielhaft aufzeigen, dass die Beschwerdeführerin hochbegabt sei (act. 18.1). Auf die Vorbringen der Verfahrensbeteiligten und den angefochtenen Entscheid wird – soweit notwendig – in den Erwägungen näher eingegangen. Darüber zieht das Verwaltungsgericht in Erwägung: