umzusetzen. Auch dem Gutachten vom 11. September 2012 würden sich Empfehlungen zur erneuten Beschulung von X.Y. in der Regelschule entnehmen lassen. Vor diesem Hintergrund sei gar nicht erst zu prüfen, ob bei ihr aufgrund der überdurchschnittlichen Begabung die Gefahr von Lern-, Leistungs- oder Verhaltensauffälligkeiten bestanden hätte. Immerhin sei aber festzuhalten, dass sowohl nach Ansicht des Schulrates als auch des SPD eine Beschulung von X.Y. in der öffentlichen Volksschule jederzeit möglich gewesen wäre, ohne dass eine Gefahr von Störungen dieser Art bestanden hätte.