C. Mit Entscheid vom 21. Mai 2014 wies der Erziehungsrat den Rekurs ab, soweit er darauf eintrat. Er hielt fest, die beiden SPD-Gutachten seien in sich schlüssig, stellten auf professionelle Abklärungen ab und enthielten klare Empfehlungen. Die privat eingebrachten Gutachten könnten diese nicht erschüttern, auch wenn es hierbei zu anderen bzw. für die Hochbegabung von X.Y. günstigeren Ergebnissen gekommen sei. Die Differenzen seien einerseits begründbar und andererseits bestehe bei den entsprechenden Abklärungen anerkanntermassen ein Ermessensspielraum.