Verfügung – soweit ersichtlich – separat beim Bildungsdepartement angefochten, weil sie nicht damit einverstanden waren, die Kosten für den Schulweg selbst tragen zu müssen. Anfang März 2014 teilten beide Parteien mit, sie würden auf das beantragte Obergutachten verzichten. Mit Schreiben vom 31. März 2014 gaben die Eltern der Rekursinstanz bekannt, X.Y. habe die Aufnahmeprüfung ans Untergymnasium der Kantonsschule Burggraben bestanden und werde im Sommer 2014 ins erste Untergymnasium eintreten. Auch dies sei ein weiteres massgebliches Indiz für ihre Hochbegabung, sei sie doch wesentlich jünger als ihre Jahrgangsstufe.