Während des Schriftenwechsels – am 6. August 2013 – verfügte der Schulrat der Primarschulgemeinde Q. die Zuweisung von X.Y. in die Privatschule «S.» ab dem Schuljahr 2013/14 – ohne Rückwirkung auf den bisherigen Schulbesuch an Privatschulen ab dem 23. April 2012 –, unter Kostengutsprache für Schulgeld und Materialkosten, nicht aber für die Kosten des Schulweges. Die Eltern haben diese © Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/18 Publikationsplattform St.Galler Gerichte