Die Rekursinstanz liess den SPD zu den durch die Privatgutachterin angeführten Beanstandungen und zur Frage Stellung nehmen, ob andere, namentlich persönliche Gründe eine Weiterbeschulung in der Wohngemeinde unmöglich bzw. unzumutbar gemacht hätten. Sowohl die Eltern als auch die von diesen beauftragte Privatgutachterin nahmen zu den Ausführungen des SPD Stellung.